stadtwerk.digital
Heute befassen wir uns mit der jüngsten BNetzA-Klarstellung zum Wärmepumpenprivileg (§ 22 EnFG). Es gibt keine rückwirkende Befreiung für 2023/2024, aber volle Anwendung für 2025. Wir analysieren die Auswirkungen für Stadtwerke, die Bedeutung der Meldefrist 31. März 2026 und geben Handlungsempfehlungen für Compliance, Abrechnung und strategische Netzplanung. Eine präzise Umsetzung ist entscheidend für die Dekarbonisierung und Kundenbindung.